Unsere AGB´s

AGB

1. VERTRAGSGEGENSTAND
itConceptNOW leistet Unterstützung für seine Kunden bei der Personalbeschaffung von qualifizierten
Fach- und Führungskräften. Die Basis der Zusammenarbeit zwischen dem Kundenunternehmen
und itConceptNOW (im Folgenden auch „Parteien“ genannt) unterliegt ausschließlich diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen
zwischen itConceptNOW und dem Kunden gelten nur insoweit als sie schriftlich von den Parteien
vereinbart werden. Ansonsten ist die Geltung abweichender oder ergänzender
Geschäftsbedingungen ausgeschlossen, auch wenn itConceptNOW diesen nicht ausdrücklich
widerspricht. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien in der
aktuellen Fassung, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

2. LEISTUNGSGEGENSTAND
a.) Die Leistungen von itConceptNOW im Sinne dieser AGB sind die Vermittlung eines Arbeitnehmers
(Mitarbeiter), die Vermittlung eines selbstständigen Auftragnehmers („Freiberufler“ oder
„Freelancer“) sowie sonstige Leistungen, die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages dienen.
Hierzu zählen im Besonderen die qualifizierte Aufnahme der Vakanz, die Suche geeigneter
Mitarbeiter oder Freiberufler, die Vorauswahl nach den Kriterien des Kunden, die Erstellung
vertraulicher Berichte über die möglichen Mitarbeiter sowie die diesbezügliche Beratung des
Kunden.
b.) Der Kunde verpflichtet sich, itConceptNOW alle erforderlichen Informationen über die bestehende
Vakanz zur Verfügung zu stellen. Dies sind neben den fachlichen Anforderungen vor allem die
vertraglichen Grundlagen und die organisatorischen Anbindungen im Kundenunternehmen.
c.) Während der Tätigkeit des Freiberuflers im Kundenunternehmen hat der Kunde durch die Art
und Weise der Vertragsabwicklung sowie durch geeignete interne Organisationsmaßnahmen
sicherzustellen, dass ein mit einem freiberuflichen Mitarbeiter geschlossener Vertrag nicht
nachträglich zu einem Arbeitsverhältnis umgedeutet werden kann (vgl. § 7 SGB IV und § 2 Nr.
9 SGB VI).
d.) itConceptNOW ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte einzuschalten und den Auftrag ganz
oder teilweise unter zu vergeben, sofern schutzwürdige Interessen des Kunden dadurch nicht
beeinträchtigt werden.

3. VERGÜTUNG
a.) Maßgeblich für die zu zahlende Vergütung (für die durch itConceptNOW erbrachten Leistungen) sind
die im jeweiligen Auftrag mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Honorarsätze.
b.) Wurde zwischen den Parteien keine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Vergütung
getroffen und stellt der Kunde einen von itConceptNOW vorgestellten Kandidaten oder einen Freiberufler
als Arbeitnehmer im Rahmen einer Festeinstellung ein, entsteht für itConceptNOW ein
Honoraranspruch. Die Höhe dieses Honorars beträgt 25 % des ersten Bruttojahresgehalts bis
zu einem Bruttojahresgehalt von 50.000 € des eingestellten Bewerbers, zuzüglich der jeweils
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einem Bruttojahresgehalt von über 50.000 € stellt
itConceptNOW ein Honorar von 30 % des ersten Bruttojahresgehalts des eingestellten Bewerbers
zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.
c.) Das der Berechnung zugrunde gelegte Bruttojahresgehalt versteht sich inklusive sämtlicher
Vergütungsbestandteile, insbesondere aller erfolgsunabhängigen und/oder erfolgsabhängigen
Bestandteile. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile,
werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert bei 100 % Zielerreichung
angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt. Für die Privatnutzung
eines Dienstwagens werden pauschal 10.000 € zum Bruttojahresgehalt addiert.
d.) Wurde zwischen dem Kunden und itConceptNOW keine Vergütung vereinbart und beauftragt der
Kunde einen von itConceptNOW vorgestellten Freiberufler innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung
des Kandidaten (ohne ihn als Arbeitnehmer einzustellen), steht itConceptNOW ein Honorar in Höhe von
25 % der vom Freiberufler dem Kunden in Rechnung gestellten Vergütung nebst Nebenkosten
zu. Dies gilt auch für den Fall, dass der Freiberufler über einen Dritten an das
Kundenunternehmen vermittelt oder überlassen wird. Die Zahlungsverpflichtung besteht so
lange, wie der Freiberufler für den Kunden tätig ist (auch im Falle einer wiederholten Tätigkeit
des Auftragnehmers für den Kunden ohne Mitwirkung von itConceptNOW). Der Kunde hat itConceptNOW
unverzüglich über die vom Auftragnehmer in Rechnung gestellte Vergütung durch Übersendung
von Ablichtungen der Rechnungen zu informieren.
e.) Wird innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung eines Kandidaten durch itConceptNOW oder im
Falle einer vorherigen Vermittlung eines Freiberuflers, nach Abschluss der letzten Tätigkeit des
Freiberuflers, diese Person vom Kunden eingestellt, ist im Fall der Festanstellung eines
Arbeitnehmers oder im Fall der Beschäftigung eines Freiberuflers, das nach diesen AGB fällige
Honorar zu zahlen. Diese Zahlungspflicht trifft den Kunden ebenfalls, wenn der vorgestellte
Arbeitnehmer oder Freiberufler innerhalb von 12 Monaten im Konzern des Kunden – also bei
einer anderen Konzerntochter oder Konzernmutter – eingestellt wird, unerheblich, ob der
vorgestellte Arbeitnehmer oder Freiberufler für den ursprünglich vorgesehenen oder einen
anderen Arbeitsplatz (andere Position) eingestellt wird. Maßgeblich hinsichtlich der Verbindung
der Unternehmen ist § 15 AktG.
f.) Der Kunde hat itConceptNOW über die Einstellung sowie über die Einzelheiten der mit der von ihm
eingestellten Person getroffenen Absprachen (einschließlich der Höhe der vom Kunden zu
zahlenden Vergütung nebst Nebenkosten, wie Fahrtgeld etc.) unverzüglich nach
Vertragsschluss schriftlich in Kenntnis zu setzen.
g.) Übernimmt der Kunde eine durch itConceptNOW vorgestellte Person als Freiberufler oder stellt sie
fest ein, ohne itConceptNOW davon zu berichten, entsteht ein Anspruch von itConceptNOW gegen den Kunden
auf Zahlung des nach diesen AGB zu zahlenden Honorars. Mit Abschluss des Vertrages mit der
von itConceptNOW vorgestellten Person wird dieses Honorar fällig.
Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Kunde die vorgestellte Person oder den
Freiberufler anspricht oder die vorgestellte Person oder der Freiberufler sich aus eigener
Initiative beim Kunden oder einem Konzernunternehmen bewirbt, oder durch eine dritte Partei
dort vorgestellt wird.
Kommt der Kunde seiner Informationsverpflichtung über die vertraglichen Konditionen nicht nach,
ist itConceptNOW berechtigt, ein für die Qualifikation des Bewerbers marktübliches Bruttojahresgehalt zu
Grunde zu legen.

4. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
a.) Der geschlossene Vertrag / Vermittlungsauftrag läuft unbefristet, wenn nichts anderes
vereinbart wurde.
b.) Dieser kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
vier Wochen schriftlich gekündigt werden. Die bis zum Wirksamwerden der Kündigungserklärung
vereinbarte Vergütung sowie entstandene Kosten sind, soweit sie vor Zugang der
Kündigungserklärung veranlasst wurden, zu bezahlen.
c.) Jede Partei ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die andere Partei wesentliche
Vertragspflichten verletzt. itConceptNOW ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde
zahlungsunfähig ist, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, der Kunde sich in
Zahlungsverzug befindet, oder der Kunde seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Im
Falle der Kündigung ist itConceptNOW berechtigt, die Erbringung der geschuldeten Tätigkeiten
einzustellen und beim Kunden eingesetzte Freiberufler abzuziehen.
d.) Auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, gilt für
den Fall, dass zwischen dem Kunden und einem von itConceptNOW vorgestellten Mitarbeiter oder
Freiberufler innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung ein Arbeits- oder sonstiges
Dienstverhältnis zustande kommt, dies als Vermittlung. In diesem Fall wird die Vergütung wie
ursprünglich vereinbart in vollem Umfang fällig und ist ohne Abzug zu bezahlen.

5. HAFTUNG
a.) Die Angaben von itConceptNOW zu dem potenziellen Mitarbeiter beruhen auf den Auskünften des
Bewerbers bzw. Dritter. Trotz Auswahl nach bestem Wissen und Gewissen kann itConceptNOW daher für
die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen. Der Kunde trägt die Verantwortung
für die Prüfung der beruflichen oder akademischen Qualifikationen.
b.) Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass ein vorgeschlagener Bewerber nicht
anderweitig vermittelt wird.
c.) Mit Rücksicht darauf, dass durch itConceptNOW vermittelte Freiberufler in den Betriebsräumen und
Arbeitsstätten des Kunden tätig werden, haftet itConceptNOW insbesondere nicht für Schäden, die diese
an Gegenständen oder EDV-Systemen verursachen, mit denen oder an denen sie arbeiten. Sofern
Gegenstände, EDV-Systeme oder Personen durch vermittelte Freiberufler während ihrer Tätigkeit
für den Kunden zu Schaden kommen, hat der Kunde itConceptNOW von einer Inanspruchnahme durch
Dritte freizustellen. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr
und Schadensminderung zu treffen.
d.) itConceptNOW übernimmt darüber hinaus keine Haftung, wenn vermittelte Freiberufler mit
Geldangelegenheiten, beispielsweise Kassenführung, Verwahrung und Verwaltung von Geld,
Wertpapieren oder anderen Wertsachen betraut werden.

6. DATENGEHEIMNIS / VERSCHWIEGENHEIT
itConceptNOW sichert einen vertraulichen Umgang mit den erfassten Daten zu und ist vom Kunden
bevollmächtigt, die notwendigen Informationen an potenzielle Mitarbeiter / Freiberufler
weiterzugeben, soweit dies für die Gewinnung jener erforderlich ist. Der Kunde sichert einen
vertraulichen Umgang mit den übermittelten Daten der präsentierten Mitarbeiter zu. Er verpflichtet
sich, diese Informationen in keinem Fall an Dritte weiterzugeben und nicht nach Abschluss der
Vermittlung zu speichern. Falls der Kunde eine Person, die ihm ursprünglich durch itConceptNOW
vorgestellt wurde und/oder für ihn über itConceptNOW im Einsatz war, einem Dritten vorstellt oder sonst
bekannt macht, ist der Kunde zur Zahlung des sich in entsprechender Anwendung von Ziffer 3
ergebenden Honorars verpflichtet, wenn diese Person, von dem Dritten eingestellt, im Rahmen
einer freiberuflichen Beschäftigung oder einem sonstigen Dienstverhältnis unter Vertrag
genommen wird.

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / FÄLLIGKEITEN / SONDERLEISTUNGEN / REISEKOSTEN
a.) Im Falle einer Vermittlung eines Mitarbeiters zur Festanstellung entsteht ein Honoraranspruch
mit der Zusage des Kunden, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, unabhängig vom tatsächlichen
Starttermin.
b.) Bei der Vermittlung von einem freiberuflichen Mitarbeiter stellt itConceptNOW die erbrachten Leistungen
wöchentlich in Rechnung.
c.) Die Rechnungen sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug fällig.
d.) Zusätzliche Kosten für Anzeigen, Schulungen oder Testsysteme werden separat vereinbart.
e.) Die üblichen Reisekosten, für Anreise, Unterbringung etc., die unmittelbar mit der Auswahl und
Präsentation von möglichen Mitarbeitern in Zusammenhang stehen oder durch freiberufliche
Mitarbeiter während des Einsatzes im Kundenunternehmen entstehen, werden nach tatsächlichem
Aufwand in Rechnung gestellt.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
a) Sollte ein Teil dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem
beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.
b) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller Verträge zwischen itConceptNOW und dem
Kunden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
c) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unter
Kaufleuten ist Friedberg.
d) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand: 01.08.2023